Aktuell / Aktuell-Archiv
März 2024: Alarm an der Ostsee!
Alarm an der Ostsee! Prädatoren fressen sich gegenseitig das Futter weg.
Wissenschaftler argumentieren: „Die schlechte Nahrungsgrundlage führt dazu, dass Schweinswalweibchen weniger Kälber zur Welt bringen“. Auch bei Robben und Kormoranen gibt es offenbar einen zunehmenden Nahrungsmangel.
In der Tat den Fisch kann man nur einmal fressen und zu viele Mäuler verringern die Nahrungs-Portionen für alle. Die Industriefischerei tut ein Übriges. Die Kleinfischerei scheidet dagegen aufgrund praktisch nicht vorhandener Quoten und einem daraus resultierenden sehr geringen Fangaufwand jedenfalls jetzt als Grund aus.
Man wird nicht darum herumkommen sich den unerwartet stark gestiegenen Populationsgrößen bei Robben und Kormoranen hervorgerufen durch die Schutzmaßnahmen in der Vergangenheit und der damit verbundenen Entnahme von Fisch zu stellen. Was bisher beim Bestandsmanagement ignoriert wurde, um der Fischerei
Zukunftsaussichten zu eröffnen, erlangt nun auch im Hinblick auf die Prädatoren Bestände eine zunehmende Bedeutung. Man wird sich entscheiden müssen bei welcher Art man wie steuernd eingreifen will, damit am Ende alle eine reelle Überlebenschance haben. Kormorane als Opportunisten bekannt, verschwinden von selbst, wenn es nichts zu fressen gibt. Robben und Schweinswale haben es da schon schwerer wobei am Ende wohl die Robben so lange überleben werden, bis sie alle Schweinswale gefressen haben.
Ach ja, da war doch noch etwas! Die Kleinfischerei!
Die wird trotz Leitbildern und Zukunftskommissionen bei Managementmaßnahmen, wo die Einbeziehung aller Einflüsse auf die Bestände einschließlich der Prädatoren fehlt als erstes vom Wasser verschwinden.
März 2024: Aktionsplan Ostseeschutz vorgestellt.
Nationalparkfantasien sind mit der Schaffung eines „Aktionsplans Ostseeschutz 2030“ beendet.
Nationalparkfantasien sind mit der Schaffung eines „Aktionsplans Ostseeschutz 2030“ beendet. Somit wird es kein Nationalparkgesetz mit einer ausgeprägten Verbotskultur geben. Das ist positiv zu vermerken.
Auf den zweiten Blick fällt allerdings auf, dass Wassersport und Fischerei die größten Beeinträchtigungen hinnehmen müssen. Beide sind nicht verantwortlich für ansteigende Wassertemperaturen, Nährstoffeinträge, damit verbundenem Sauerstoffmangel und Munitionsaltlasten. Der Vorteil für die Natur durch den Ausschluss dieser Nutzungen aus den vorgestellten Gebieten konnte bisher in keiner bereits bestehenden Nullnutzungszone belastbar nachgewiesen werden.
Gleichwohl verliert gerade die Kleinfischerei mit passiven Fanggeräten einige ihrer wichtigsten Fanggebiete, auf die sie durch die Beschränkung ihrer Fahrtgebiete durch die Sicherheitsvorschriften der BG-Verkehr angewiesen ist. Gleichwertige Ausweichmöglichkeiten gibt es nicht. Eine daraus folgende Verlagerung des Fangaufwandes in andere erreichbare Gebiete bedingt neben verringerten Fangerträgen auch einen höheren Kraftstoffverbrauch, der sich negativ auf das Betriebsergebnis auswirkt. War da nicht noch was? Ach ja, wir wollten doch den CO 2 – Fußabdruck so gering wie möglich halten! - und zusätzliches Geld kostet es ja auch noch!
Auf die angekündigten Ausgleichszahlungen sind wir gespannt. Hoffentlich hat man bei der Berechnung des Finanzvolumens bedacht, dass durch die Verlagerung des Fangaufwandes in andere Gebiete praktisch alle Betriebe der Kleinfischerei betroffen sind.
Gerne wirken wir bei einem Entwurf einer gerechten Aufteilung von Ausgleichszahlungen mit.
März 2024: Jahreshauptversammlung der Fischereischutzverbandes
Jahreshauptversammlung der Fischereischutzverbandes am 16.3.2024 beim Ostsee Info-Center in 24340 Eckernförde, Jungfernstieg 110.
Der Öffentliche Teil mit Gästen beginnt um 11 Uhr und steht unter dem Motto: „Wo ist der Dorsch geblieben? So gut wie keine Fischerei und der Bestand erholt sich nicht!
Es folgt eine Erörterung aus wissenschaftlicher Sicht mit darauf folgeder Aussprache über die weiteren aktuellen Probleme der Fischerei und Grußworte der Gäste.
Wolfgang Albrecht, erster Vorsitzender
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Februar 2024: Bestandserholung durch neue Kontrollverordnung möglich?
Das zusammenfassende Urteil aus der Praxis lautet: Weder verhältnismäßig noch geeignet!
Am 10.01. 2024 ist die neue Kontrollverordnung (VO (EU) 2023/2842) in Kraft getreten. Trotz vieler Übergangsregelungen sind schon jetzt erhebliche Bedenken angebracht, weil die mittlerweile sogar staatliche Förderung der Selbstvermarktung als letzte Möglichkeit in der Fischerei noch etwas Geld zu verdienen dadurch erschwert wird. Auch die Tatsache, dass die erste Kontrollverordnung aus dem Jahr 2009 außer einem gesteigerten bürokratischen Aufwand für den Fischbestand praktisch keine positive Wirkung entfalten konnte, hat man offenbar übersehen.
Irrtümlicherweise geht man immer noch davon aus, dass die Probleme der Übernutzung von Fischbeständen durch die Sammlung von mehr Daten und eine Intensivierung der Kontrollen in der Kleinfischerei lösbar wären. Offensichtlich ist man auf die Ablenkungsmanöver vom Rückwurfproblem der halbindustriellen Schleppnetzfischerei und der Fischindustrie hereingefallen welches dazu geführt hat, dass die bisher ergriffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht wirken konnten. Dabei sollte eigentlich klar sein, dass die Kontrollen und Bewirtschaftung von Beifängen keinen Sinn machen, denn diese Fische sind, da tot, für die Reproduktion auf jeden Fall verloren. Stattdessen sucht man die Lösung jetzt bei der Kleinfischerei, indem man darauf abstellt, dass die Anzahl dieser Fahrzeuge zehnmal so hoch ist als die der Trawler. Der viel geringere Fangaufwand wird dabei geflissentlich übersehen.
Aus diesen Gründen ist der Versuch mit der neuen Kontrollverordnung, fokussiert auf die Kleinfischerei, die Bestände retten zu wollen von Anfang an schon aufgrund von Mangel an Masse/Fangaufwand zum Scheitern verurteilt.
Elektronische Überwachung soll nun die Wende bringen. Hierbei kommen die technischen Schwierigkeiten auf kleinen Fahrzeugen ohne Ruderhaus und Bordstromversorgung beim Betrieb elektronischer Geräte an Bord erschwerend hinzu, zumal diese auch noch mehr oder weniger den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, wenn sie an Bord verbaut werden sollen. Übersehen wird auch der Einfluss der niedrigen Temperaturen in den nördlichen EU-Gewässern, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bedienbarkeit von Geräten an Bord von offenen Fahrzeugen haben.
Insgesamt verzögern diese Aktivitäten weiterhin zielführende Maßnahmen zur nötigen Steigerung der Selektivität bei den Fanggeräten der Schleppnetzfischerei zur vordringlich nötigen Lösung des Rückwurfproblems als Hauptursache für die gescheiterte nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände nicht nur in der Ostsee.
Monat Januar 2024: Allianz der Küstenländer kritisiert unverhältnismäßige Kürzungen im Fischereisektor
Der Fischereischutzverband Schleswig-Holstein bedankt sich für die Unterstützug der Landesminister und solidarisiert sich mit den Forderungen der Landwirte, da die Fischerei in gleicher Weise betroffen ist.
Medieninformation des MLLEV: Allianz der Küstenländer kritisiert unverhältnismäßige Kürzungen im Fischereisektor vom 18.01.2024
KIEL. Im Vorfeld der Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 haben sich die drei Küstenländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in einem gemeinsamen Schreiben an die Spitzen der Bundestagsfraktionen gewandt und deutliche Kritik an den im Rahmen der Konsolidierung des Bundeshaushaltes vorgeschlagenen massiven Mittelkürzungen, die im Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG) für die Fischerei vorgesehenen sind, geübt. Mit ihrem Appell fordern sie, diese Kürzungen zu überdenken und sich damit für eine zukunftsgerichtete Transformation der Fischerei einzusetzen.
Schleswig-Holsteins Fischereiminister Werner Schwarz sagte dazu: „Der Erhalt der Küstenfischerei ist eine Herzensangelegenheit für uns im Norden! Der Anpassungsdruck auf die verbliebenen Fischerei-Betriebe steigt seit Jahren stetig, wohingegen die Zukunftsperspektiven immer unsicherer werden. Dass die Bundesregierung die fehlenden Gelder für die Landwirtschaft nun bei den Fischern besorgen möchte, halte ich für ein absolut falsches Signal. Den Agrar-, Forst- und Fischereisektor gegeneinander auszuspielen, schadet nicht nur dem Vertrauen in die Politik, sondern bringt unsere Fischerinnen und Fischer, die sowieso schon mit dem Rücken an der Wand stehen, weiter in Bedrängnis.“
Auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betonte: „Den Fischerinnen und Fischern an unserer Ostseeküste geht es momentan so schlecht wie noch nie. Aktuell wirtschaftet die Branche auf einem Einnahmenniveau gegenüber den Vergleichsjahren 2017 bis 2020 von lediglich 20 bis 30 Prozent. Das kann kein Betrieb dauerhaft abfedern. Mit den finanziellen Mitteln aus dem WindSeeG haben wir die Hoffnung verbunden, sowohl die notwendigen strukturellen Anpassungen als auch die nachhaltige energetische Transformation umsetzen zu können. Einen Plan mit konkreten Vorschlägen für mehr Klima- und Umweltgerechtigkeit hatten wir bereits im Vorfeld erarbeitet. Dieser ist nun nicht mehr realisierbar. Mit fatalen Folgen: Wir richten nicht nur eine Branche, sondern ein Kulturgut mit großer touristischer Anziehungskraft zugrunde. Ebenso problematisch bei den Subventionskürzungen sehe ich die Ungleichbehandlung zwischen den Sektoren. Ich wünsche mir von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Landwirtschaft, Forstwirtschaft und der Fischerei als zentrale Wirtschaftszweige im ländlichen Raum. Auf dem Land werden Nahrungsmittel und Energie produziert. Wer hier den Rotstift ansetzt, kann es mit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht ernst meinen und schadet auf kurz oder lang nicht nur den Menschen und Betrieben vor Ort, sondern der gesamten Gesellschaft.“
Niedersachsen Fischereiministerin Miriam Staudte sagte: „Die nun vorgesehene Kürzung der Fischereikomponente der Bundesregierung könnte die angestrebte Transformation der Fischerei hin zu einer zukunftsfesten ,blauen‘ Wirtschaft mit diversen und nachhaltigen Einkommensquellen erheblich erschweren – möglicherweise mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die lokalen Küstengemeinschaften. Denn die Fischerei spielt weit über den Sektor hinaus eine erhebliche Rolle für Beschäftigung, Wertschöpfung, Wohlstand sowie Identität und sozialen Zusammenhalt in den Küstenregionen. Bei allem Verständnis für die infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts kurzfristig erforderlich gewordene Restrukturierung des Bundeshaushalts, so ist das Zeichen insbesondere für junge Fischerinnen und Fischer verunsichernd.“
Die Ministerin und die Minister waren sich einig, dass für eine Neusaurichtung der Seefischerei in Nord- und Ostsee im Sinne einer echten ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit und für eine energetische Transformation der Flotte gemäß den Zielen des europäischen Green Deal die Mittel in den nächsten Jahren in voller Höhe benötigt werden: „Wir fordern daher von der Bundesregierung, sich zum Erhalt des Traditionshandwerks zu bekennen und die aktuellen Streichungsvorschläge zu überdenken.“
In ihrem Schreiben unterstreichen die drei Küstenländer, dass es keine leichte Aufgabe sein wird, die zur Anpassung an Klima- und Umweltziele erforderliche Transformation und die notwendigen strukturellen Maßnahmen zur Zukunftssicherung der deutschen Fischereiflotte mit dem Europäischen Fischerei- und Subventionsrecht zu vereinbaren. Umso mehr sei nun die Bundesregierung gefordert, sich in Brüssel dafür stark zu machen, dass der energetische Umbau der Fischereiflotten im europäischen Maßstab – sowohl rechtlich als auch finanziell – ermöglicht wird. Insgesamt sollte nun unverzüglich ein umfassendes Konzept vorgelegt werden, in dessen Erarbeitung die Länder verantwortlich eingebunden werden. „Dafür stehen wir als Küstenländer bereit“, so die Ministerin und der Minister.
Hintergrund:
Die Fischerei ist der Wirtschaftssektor, der am stärksten von der Ausweisung für Offshore-Windparks betroffen ist, da ihm dadurch traditionelle Fanggebiete verloren gehen. In der bisherigen Fassung des WindSeeG ist daher vorgesehen, 5 Prozent der Einnahme aus den Flächenversteigerung für eine umweltschonende Fischerei einzusetzen. Weitere 5 Prozent der Bietersummen sind gemäß gesetzlicher Zweckbestimmung für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes vorgesehen. Um Zuge der Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 plant die Bundesregierung nun eine kurzfristige Änderung des WindSeeG, die eine drastische Mittelkürzung zur Folge hätte.
Aufgrund der dramatischen Lage der Ostseefischerei wurde auf Bitte der Länder vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) der Runde Tisch Ostseefischerei auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatsekretäre eingerichtet. Die vom Runden Tisch eingesetzte Leitbildkommission zur Zukunft der Ostseefischerei hat kürzlich ihren 9-Punkte-Plan vorgelegt. Allein die Umsetzung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen macht umfangreiche Mittel erforderlich. Die ebenfalls im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Zukunftskommission Fischerei, die den gesamten marinen Fischereisektor in den Blick nimmt, soll demnächst ihre Arbeit aufnehmen. Auch aus diesem Gremium sind Maßnahmenvorschläge gerade auch für die Nordsee zu erwarten, die nicht minder erhebliche Mittel zur Umsetzung erfordern werden.
Der Fischereischutzverband Schleswig-Holstein solidarisiert sich mit den Forderungen der Landwirte. Er fordert die Verwendung von für den Verlust von Fangmöglichkeiten bereitgestellten Mitteln zweckgebunden für die nötige Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Fischerei einschließlich der Fischereiforschung.
Die Proteste der Landwirte, richten sich ja nicht nur gegen die vorgesehenen Streichungen von Vergünstigungen, sondern auch gegen die überbordende Bürokratie und die damit verbundene Regelungswut unterschiedlicher Behörden. Gleiches gilt für die Fischereibetriebe, die durch immer neue Sicherheitsauflagen der BG-Verkehr und den Erlass einer neuen im Detail nur schwer umsetzbaren Kontrollverordnung, die gerade der nötigen Diversifizierung ihrer Erwerbstätigkeit eher im Wege steht. Geschaffen wurde ein bürokratisches Monster, dass leider den dringend nötigen Wiederaufbau der Fischbestände in der vorliegenden Form nicht voranbringen wird. Die Kontrolle und Verwaltung von Beifängen, durch die Verwendung wenig selektiver Fanggeräte in der aktiven Fischerei die für die Reproduktion von Beständen verloren sind, konnten die Fischbestände bisher und werden diese auch in der Zukunft nicht nicht vor einer Übernutzung bewahren.
Dezember 2023: Braucht es ein Leitbild als unternehmerische Hilfestellung?
Braucht es ein Leitbild als unternehmerische Hilfestellung?Krisenmanagement ohne rückschauende Situations und Fehleranalyse unmöglich.
Die Einflüsse auf die Fischerei sind gewaltig und das gilt nicht nur für die Schleswig-Holsteinischen Küstengewässer. Doch wer sich gegen den schon länger erkennbaren Strukturwandel stemmt, bekannte Übernutzungen durch die Befischung von Laichkonzentrationen des Dorsches durch die Schleppnetzfischerei und sich verändernde Umwelteiflüsse ignoriert hat schon verloren. Es ist die ureigenste Aufgabe des Unternehmers (Fischer) sein Unternehmen rechtzeitig auf sich ändernde Verhältnisse ökologischer und daraus zwangsläufig folgender ökonomischer Art einzustellen und nach zusätzlichen Einkommensquellen zu suchen. Der Staat muss die nötigen Rahmenbedingungen schaffen und durch Bürokratieabbau die Betriebskosten senken. Jedoch nicht ungesunde Betriebe durch Dauersubventionierung künstlich am Markt halten. Insbesondere dann nicht, wenn dadurch ein Fangaufwand gefördert wird, der die Reproduktionsfähigkeit der kommerziell genutzten Fischbestände langfristig übersteigt. Die erforderliche Diversifizierung von Betriebsergebnissen bei wegbrechenden Fangmöglichkeiten ist durch den Unternehmer vorzunehmen, in dem er sich ergänzende Betätigungsfelder sucht. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein für die Diversifizierung Steuermittel aufzuwenden. Geschieht dies doch befinden wir uns schnell in der bekanntermaßen gescheiterten Planwirtschaft sozialistisch ausgerichteter Wirtschaftssysteme.
Vor diesem Hintergrund ist auch der Versuch eines 30-köpfigen Gremiums aus Verwaltung, Naturschutz und Fischerei zu bewerten. In 11 Sitzungen sollten durch den Entwurf eines neuen Leitbildes für die Fischerei durch die sogenannte „Leitbildkommission“ im Auftrag der Bundesregierung Zukunftsaussichten für die Fischerei entworfen werden. Schon aufgrund einer ausdrücklich abgelehnten rückblickenden Fehleranalyse zu Beginn der Aktion ist das Ergebnis weitgehend unter seinen Möglichkeiten geblieben. Nur eine total weichgespülte und daher in den Aussagen und Empfehlungen lediglich sehr vage formulierte Handlungsempfehlung zusammengefasst in einem 9 Punkte Programm ist dabei herausgekommen. Soll die missliche Lage der Fischerei und der Meeresumwelt verbessert werden, so kommt man um die noch ausstehende Fehleranalyse nicht herum, damit bei einer hoffentlich bald eintretenden Verbesserung der Bestandssituation nicht die gleichen Fehler in der Fangtechnik und im Fischereimanagement wie zuvor fortgesetzt werden. Wie man ohne eine Rückschau Fehler erkennen will, um diese in der Zukunft abzustellen bleibt das Geheimnis der Gegner dieser Vorgehensweise.
Dezember 2023: Welchen Einfluss hat der Hunger der Kormorane auf den Dorschbstand?
Auftakt zur Studie über Auswirkungen des Kormorans auf den Dorschbestand – Fischereiminister Schwarz informiert sich über geplantes Vorgehen.
Die Einladung der Landesregierung an die Presse zu einem Informationstermin am 27.11.2023 in Lübeck-Gothmund:
Die Lage der für Schleswig-Holstein charakteristischen Küstenfischerei an der Ostsee ist seit längerer Zeit dramatisch. Der Bestand des ehemaligen „Brotfisches“ der Ostseefischer, der Dorsch, weist in der westlichen Ostsee historische Tiefstände auf, wodurch eine gezielte Nutzung nicht mehr möglich ist. Die Ursachen dieser Situation können von der Wissenschaft bislang nur teilweise erklärt werden. Es gibt Hinweise darauf, dass neben den bereits belegten Auswirkungen einer zunehmenden Erwärmung und sauerstofffreier Bereiche auch der hohe Bestand an Kormoranen einen gewichtigen Einfluss bei der ausbleibenden Erholung des Dorschbestandes haben könnte. In einer groß angelegten Studie in der westlichen Ostsee soll dieser These nun mit wissenschaftlichen Methoden nachgegangen werden. Über das Vorgehen und den geplanten Verlauf der Studie wird sich Fischereiminister Werner Schwarz am kommenden Montag informieren.
Zusammen mit dem zuständigen Minister für Fischerei in Schleswig-Holstein Herrn Werner Schwarz, Vertretern aus der Wissenschaft, der Landesregierung Schleswig-Holstein, Gothmunder Fischern sowie zahlreichreichen Pressevertretern informierte sich der erste Vorsitzende des Fischereischutzverbandes Schleswig-Holstein über die geplante Studie. Er merkte in Gesprächen mit der Presse an, dass der Fischereischutzverband Schleswig-Holstein die Untersuchung der Einflüsse des Kormorans durch Entnahme von Jungdorschen begrüßt. Allerdings gibt es bereits Studien aus Dänemark und Deutschland, die eine erhebliche Entnahme von Jungdorschen durch Kormorane schon jetzt nachweisen. Der Zeitansatz für die Durchführung der neuen Studie von drei Jahren und möglicherweise daraus folgend notwendige Regelungen für Managementmaßnahmen lassen allerdings eine Verzögerung von mindestens 4 Jahren befürchten. Bis die Maßnahmen wirken sind mindestens weitere 3 Jahre anzusetzen. Es steht zu befürchten, dass die Fischerei diese lange Zeitspanne nicht übersteht, weil ohne Management eine Erholung des Dorschbestandes nicht zu erwarten ist. Insofern teilen wir die Sorge, die sich der Minister um die Fischereibetriebe macht, die zur Zeit kaum noch Fangmöglichkeiten haben. Man sollte daher zumindest schon jetzt die nötigen Rahmenbedingungen für ein Management ausarbeiten, um sicherlich zu erwartenden Widerstände aus dem Naturschutz auszuräumen. Nur so wäre es möglich den zu langen Zeitansatz etwas zu verkürzen.
Oktober 2023: Zerstückelter Wal in der Ostsee gefunden.
„Zerstückelter Wal in der Ostsee: schwerer Verdacht gegen Fischer“, so titelten die Lübecker Nachrichten vom 13. Oktober 2023 auf der Titelseite.
Schade, dass ein Tier sterben musste.
Schade, dass bei unklarem Sachverhalt von NGOs sofort die Fischerei als Verursacher verdächtigt wird. Mit kriminalistisch stark ausgeprägter Fantasie wird ein „Filetmesser“ als Tatwerkzeug identifiziert.
Halten wir uns an die Fakten
1.) Meldewesen von Beifängen:
Leider, wie auch im Straßenverkehr halten sich nicht alle Mitbürger an erlassene Vorschriften. Darauf weist der Fischereischutzverband in seinen Mitglieder-Informationen und auf den Jahreshauptversammlungen regelmäßig hin, verbunden mit der Ansage vorschriftsmäßig zu handeln.
2.) Abgabe von beigefangenen Schweinswalen gem. freiwilliger Vereinbarung:
Die Abgabe scheitert in den überwiegenden Fällen daran, dass der Fischer es nicht schafft den Beifang an Bord des zu nehmen. Durch die Netzwinden passt er meistens nicht. Ihn per Hand an Bord zu heben gelingt aufgrund der Masse oft nicht.
Schade, dass die NGO nicht die vorhandene „Beweislage“, wir würden es lieber Datenlage nennen, entsprechend würdigt. Stattdessen vermischt man lieber die Fakten hinsichtlich der Schweinswal-Bestandsgröße in den Gebieten der Ostsee und operiert mit aus dem Zusammenhang gerissenen Annahmen, damit der Eindruck entsteht, welchen man bevorzugt.
3.) Populationsgrößen:
Lediglich mit der schwachen Population in der zentralen Ostsee von ca. 500 Tieren wird argumentiert, obwohl sich der westliche Bestand mit durchschnittlich 17.300 Tieren in ganz anderen Dimensionen bewegt, also erheblich größer ausfällt und vom Aussterben weit entfernt ist.
4.) Totfunde1:
2019: 148, 2020: 117, 2021: 195, 2022: 117
5.) Beifang 2022: 3 plus 5 Verdachtsfälle.
Hierzu kommentiert der wissenschaftliche Bericht1 wie folgt:
Im vergangenen Bericht wurde ein ungewöhnlich hoher Anstieg der Totfunde in der Ostsee mit fast doppelt so vielen Tieren wie im Jahr 2020 festgestellt (Schweinswale 2021: 195, Kegelrobben 2021: 32). Dieser besorgniserregende Anstieg konnte in diesem Jahr nicht erneut beobachtet werden. In der Ostsee lagen die Fundzahlen in diesem Jahr bei 117 Schweinswalen und 14 Kegelrobben. Diese Zahlen liegen im Schwankungsbereich der vergangenen Jahre. Obwohl es beruhigend ist, dass sich der Trend der vermehrten Strandungen nicht fortsetzt, wäre es weiter abzuklären, wodurch die ungewöhnliche hohe Strandungszahl im Jahr 2021 verursacht wurde und welche Umweltfaktoren ggf. eine Rolle gespielt haben könnten
6.) Fazit
Hieraus ergibt sich nach Würdigung der Daten neben dem von der Wissenschaft festgestellten Forschungsbedarf (oben) folgende Anmerkung:
Der Rückgang der Totfunde im Jahr 2020 hätte durch den um mindestens 60 % verringerten Fangaufwand in der Stellnetzfischerei, verursacht durch die Corona-Pandemie, verbunden mit den gegen Null tendierenden Fangquoten für Dorsch in der Ostsee erheblich deutlicher ausfallen müssen, wenn die Annahme zutreffen würde, dass die Stellnetzfischerei den ihr zugeschriebenen negativen Einfluss auf den Schweinswalbestand wirklich hat. Dies gilt erst recht für den starken Anstieg im Jahr 2021. Betrachtet man zudem den festgestellten geringen Anteil von Beifängen ( 3 plus 5 Verdachtsfälle) an der Gesamtzahl 195 der Totfunde z. B. im Jahr 2022, so ist die Rolle der Fischerei als Hauptverursacher für den Rückgang des Schweinswalbestandes nicht mehr seriös nachweisbar. Die Forderung vom BUND: „Zur Rettung der Schweinswale als einzige Möglichkeit die Stellnetzfischerei einzustellen“ erscheint nach vorstehender Faktenlage nicht zielführend und ist als reiner Aktionismus einzuordnen.
Immerhin - und das ist positiv, werden mittlerweile im Zeitungsbeitrag auch andere negative Einflüsse außerhalb der Fischerei, die auf den Schweinswalbestand wirken, benannt. In einer wünschenswerten neutralen Darstellung der Gesamtzusammenhänge gibt es allerdings noch viel Luft nach oben.
- Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung
Totfundmonitoring von Kleinwalen und Kegelrobben in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 Bericht an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Monat März 2024: Jahreshauptversammlung der Fischereischutzverbandes
Jahreshauptversammlung der Fischereischutzverbandes am 16.3.2024 beim Ostsee Info-Center in 24340 Eckernförde, Jungfernstieg 110.Überschrift
Der Öffentliche Teil mit Gästen beginnt um 11 Uhr und steht unter dem Motto: „Wo ist der Dorsch geblieben? So gut wie keine Fischerei und der Bestand erholt sich nicht!
Es folgt eine Erörterung aus wissenschaftlicher Sicht mit darauf folgeder Aussprache über die weiteren aktuellen Probleme der Fischerei und Grußworte der Gäste.
Wolfgang Albrecht, erster Vorsitzender
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September 2023: Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Daniel Günther überreicht Förderbescheid.
Am 14. September 2023 besuchte der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Daniel Günther das Ostsee-Infocenter (OIC) in Eckernförde, um einen Förderbescheid für die Fortsetzung der Begleitung des Projektes „Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten“ durch das OIC in Anwesenheit von Gästen aus der Verwaltung, Fischerei und Presse zu überreichen.
Der Ministerpräsident würdigte in einer kurzen Rede die bisher geleistete erfolgreiche Arbeit des OIC und stellte dabei auch die Vorteile von Freiwilligkeit bei der Umsetzung von nötigen Maßnahmen zum Schutz der Ostsee heraus.
Das Management des OIC gab einen Überblick über die geleistete Arbeit bei der Begleitung des Projektes "Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten" und bedankte sich für die weitere Förderung, wodurch eine Fortführung der erfolgreichen Arbeit möglich wird.
Der erste Vorsitzende des Fischereischutzverbandes Wolfgang Albrecht nutzte die Gelegenheit, um in seiner Rede das Projekt „Freiwillige Vereinbarung“ als Blaupause für die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Ostsee anstatt der Einrichtung eines Nationalparks zu empfehlen.
Nachstehend der vollständige Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren.
Zu einem freudigen Ereignis sind wir heute hier nach ECKE gekommen. Die Förderung des OIC wurde gerade verlängert. Dafür bedanken wir uns herzlich bei Ihnen Herr Ministerpräsident, weil dadurch die wirklich gute und erfolgreich geleistete Arbeit des OIC bei der Begleitung der freiwilligen Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten weiter ermöglicht wird, damit die Natur leben und die Fischerei mit einem für jegliche gewerbliche Tätigkeit nötigen Minimum an Planungssicherheit überleben kann.
Dies geschieht auf freiwilliger Basis, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Fischerei und wird gefördert durch einen ständigen Erfahrungsaustausch, um Maßnahmen zu optimieren und Grenzen von Schutz- Gebieten. falls nötig, an neu gewonnene Erkenntnisse anzupassen. Der kurze Draht zwischen OIC und der Fischerei sowohl auf Verbandsebene als auch durch die Besuche der Mitarbeiter des OIC in den Häfen vor Ort ermöglicht in gemeinsamen Arbeitssitzungen rasch eventuell erkannte Defizite auszuräumen. Auch dafür ein großes Dankeschön, diesmal an alle Mitarbeiter des OIC von der Leitung bis zur Arbeitsebene.
Mit großer Erleichterung nehmen wir Bewegungen in die aus Sicht der Wirtschaft richtige Richtung bei der Nationalparkdiskussion zur Kenntnis. Wesentlich größer schätzen wir jetzt die Erfolgsaussichten ein, wenn wir das hier praktizierte Projekt „freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten“ als Blaupause für den sicherlich dringend nötigen Schutz der Ostsee empfehlen, weil hier jenseits von Zwängen und Verordnungen wie z.B. durch ein Nationalparkgesetz auf freiwilliger Basis mit und nicht gegen die Bürger erfolgreiche Arbeit für den Naturschutz geleistet wurde und wird. Die hier praktizierte erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Fischerei und Naturschutz hat zu einer hohen Akzeptanz der nötigen Maßnahmen durch die Fischereibetriebe geführt, die mit gesetzlichen Regelungen niemals erreichbar gewesen wäre. Mit dem publizieren 6 Punkte Plan rennen sie bei der Fischerei offene Türen ein und finden hinsichtlich der Schutzmaßnahmen für Schweinswale und tauchende Meeresenten bereits ein praktiziertes und bewährtes Konzept vor.
Wir empfehlen deshalb diese Regelungen zur Verbesserung des Zustands der Ostsee für den Bereich, den die Fischerei beeinflussen kann, weiter anzuwenden.
Der weit überwiegende Teil der akuten zu lösenden Probleme wie
- Überdüngung
- Sauerstoffmangel
- Schadstoffeinträge aus der Luft
- Fehlende Nachrüstung von Kläranlagen mit chemischen Reinigungsstufen zur Eliminierung von Arzneimittelrückständen
- Beseitigung von Einträgen aus dem chemischen Pflanzenschutz über die Zuflüsse der Ostsee
und Lärmminderung verorten wir allerdings außerhalb dieses Bereiches, was nunmehr auch von der Politik mehrheitlich richtig erkannt wurde. Gemeinsam mit Ihnen Herr Ministerpräsident können wir die angeblichen Vorteile, durch die Einrichtung eines Nationalparks zur Lösung dieser vordringlichen Probleme nicht erkennen. Dem gegenüber stehen schlechte Erfahrungen, mit einem Werkzeugkasten „Nationalparkgesetz“ in den Händen von Bürokraten und Theoretikern in anderen Landesteilen, weil nach der Einrichtung eines Nationalparks, wo auch immer, scheibchenweise weitere Einschränkungen „verordnet“ wurden.
Ausdrücklich bieten wir Ihnen die Zusammenarbeit und die Unterstützung von zielführenden Maßnahmen, wie bereits in der freiwilligen Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten erfolgreich praktiziert, an - und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Vielen Dank für Ihre Aufmersamkeit.
Der Ministerpräsident stellte eine große Übereinstimmung hinsichtlich der Ziele mit dem gerade publzierten 5 Punkte Plan fest und sprach auch sich für die Umsetzung auf freiwilliger Basis fest.
Juli 2023: Diskussionsbeitrag zum Projekt "Nationalpark Ostsee"
Gibt es positive Effekte durch die Einrichtung eines Nationalparks Ostsee?
Untersuchen wir die Fakten:
Der Minister stellt fest: „Der Ostsee geht es dramatisch schlecht“!
Dass es besser gehen könnte (müsste), da sind wir uns schnell einig. Kann da die Einrichtung eines Nationalparks die Lösung sein? Nach Sichtung der Fakten glauben wir das nicht!
Schon bei den gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines NP hapert es. Grundlage ist der § 24 BNatSchG - Nationalparke, Nationale Naturmonumente. Dort heist es:
(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die
- großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
- in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
- sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Soweit der Gesetzestext.
Sind diese Vorgaben erfüllbar?
Schon die geforderte großräumige, unzerschnittene Einrichtung ist aus Platzgründen verursacht durch die bereits vorhandenen Nutzungen wie militärische Übungsgebiete, internationale Schifffahrtswege und Off shore Windparks kaum umsetzbar. Nimmt man die Forderung „Von besonderer Eigenart“ ernst, wird es noch schwieriger. Der „Wenig beeinflusste Zustand“ ist auch nicht erfüllbar. Weiterhin ist auch die Kernaussage, dass wir praktisch bei null anfangen, „weil in den bereits zahlreich ausgewiesenen Schutzgebieten im Rahmen des „Natura 2000“ Programmes nach Meinung der Umweltverbände bisher zum Schutz der Natur nichts passiert sei“ falsch, und sieht nach Stimmungsmache aus. Das Gegenteil ist der Fall. Zumindest die Fischerei hat ihre Schularbeiten gemacht. Die Regierung, wie wir später sehen werden nicht!
Die Fischerei hat bereits geliefert durch:
Eine freiwillige Vereinbarung zwischen Fischerei und Landesregierung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten.
Vereinbart Wurde:
- die Verkürzung der Netzlängen in der Stellnetzfischerei vom 1. Juli bis zum 31. August um 50%
- das Anbringen von elektronischen Warngeräten PAL (Porpoise Alert) an den Stellnetzen.
- Die Meidung von Entenansammlungen vom 16. November bis zum März mit großem Erfolg.
- Die Erprobung von alternativen Fanggeräten
und die Beteiligung an Monitoring Projekten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit dem Ostsee Info-Center in Eckernförde.
Ein Vorgehen, wie in diesem Fall miteinander und nicht gegeneinander hat zu einem Übereinkommen geführt, mit dem die Natur leben und die Nutzer überleben können. Das hat zu einer hohen Akzeptanz und tätiger Mitarbeit der Fischerei beigetragen, die sich mit keiner gesetzlichen Regelung erreichen lässt. Für über diese freiwilligen Schutzmaßnahmen hinausgehende „großräumige“ Einschränkungen im Rahmen eines Nationalparkes (Nationalparkgesetz) sehen wir keinen Handlungsbedarf. Auch den nötigen Raum für eine Koexistenz mit einem Nationalpark können wir nicht erkennen.
Handlungs-Defizite bestehen allerdings auf der Regierungsseite, die vor einer Einrichtung eines Nationalparks zu erledigen sind, wie
- Die fehlende Beseitigung von Mun. Altlasten,
- Die Verringerung von Nährstoffeinträgen, Überdüngung,
- Der Einbau chemischer Reinigungsstufen in allen Kläranlagen zur Ausfällung von Phosphaten und Arzneimittelrückständen.
- Die Dimensionierung dieser, für anfallende Reinigungsspitzen währen der Urlaubssaison.
Diese Defizite lassen sich nicht mit der Einrichtung eines Nationalparks verbessern und stehen den Anforderungen des § 24 (1), 1-3 ganz oder teilweise entgegen. Wirkungsvolle Maßnahmen hierzu sind lange überfällig und müssen nun schnellstens umgesetzt werden.
Forderung nach Laich und Rückzugsgebieten, sowie Null-Nutzungszonen.
Auch die immer wieder propagierten Vorteile durch die Einrichtung von geschützten Laichgebieten z.B. für den Dorsch halten keiner sachlichen und fachlichen Prüfung stand, da der Fisch sich nicht an Grenzen von Schutzgebieten orientiert, sondern an den nötigen Bedingungen wie Salzgehalt, Wassertemperatur und Sauerstoff für eine erfolgreiches Ablaichen, wo immer er diese vorfindet. Räumlich begrenzte Maßnahmen sind daher wenig sinnvoll. Zu bevorzugen sind zeitliche Schonzeiten, die in allen Gebieten der Ostsee gelten, orientiert an der 20m Tiefenlinie. Die Zeiträume sind dabei den bekannten Laichzeiten in den unterschiedlichen Gebieten der Ostsee zeitlich anzupassen.
Die Politik muss Farbe bekennen
Vor dem Hintergrund der zurzeit im Gewerbe herrschenden Schwierigkeiten in der Dorsch und Heringsfischerei und nicht vorhandener geeigneter Räume sind weitere Einschränkungen der gewerblichen Tätigkeit auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht verkraftbar. Die Betriebe stehen schon jetzt finanziell mit dem Rücken zur Wand. Die Zeit läuft uns gerade davon. Wenn nicht bald eine Verbesserung der Situation eintritt, bedeutet dies, trotz aller Maßnahmen der Diversifizierung von Einkommen, Leitbildern, und Sofortmaßnahmen das Ende für diese Kleinbetriebe der touristischen Attraktion in unseren Häfen. Denn für die Klein und Küstenfischerei kämen weitere Einschränkungen einem Berufsverbot gleich. Auch Fisch vom Kutter hätte sich damit erledigt und die kleinen „romantischen“ Häfen mit den kleinen Kuttern und den roten Fähnchen an Deck werden schnell verschwunden sein. Wir erwarten eine praktikable Vorgehensweise bei einem vielleicht nötigen Lösungsansatz zwischen Naturschutz und Gewerbe, der aus unserer Sicht jenseits von Nationalpark- Ideen zu finden ist, zumal bisher jegliche Evidenz des Erfolges für den Naturschutz von bereits vorhandenen Nullnutzungszonen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer fehlt.
Die einzig zurzeit positiv erkennbare Verbesserung könnte in der Schaffung von ca. 80 gut dotierten Arbeitsplätzen in der dann nötigen Nationalparkverwaltung zu finden sein, die aber den entstehenden Schaden in allen Zweigen der Wirtschaft nicht annähernd aufwiegen kann.
Juni 2023: LIFE ( Low Impact Fishers of Europe) Vorstandsmitglieder der Ostsee treffen sich in Brüssel
Organisiert durch das LIFE Büro in Brüssel trafen sich die Vorstandsmitglieder von LIFE (Low Impact Fisher of Europe) der Ostseeregion aus Dänemark, Schweden, Polen und Deutschland am 15.5.2023 in Brüssel, um gemeinsam einen Termin bei der Generaldirektion Mare wahrzunehmen.
Dort die aktuellen Probleme der Kleinfischerei in der Ostsee in einem persönlichen Gespräch mit der Abteilungsleiterin Frau Maja Kirchner und Mitarbeitern zu erörtern war das Ziel. Wir bedanken uns bei Frau Kirchner für diese Möglichkeit. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der „direkte Draht“ zum Vorteil der Verwaltung und der Fischerei gleichermaßen wesentlich effektiver ist als der Weg durch die Instanzen.
Ein Schwerpunktthema war dabei die vorgesehenen Maßnahmen in der Ostsee zur Verringerung der Beifänge von Schweinswalen durch die Stellnetzfischerei. Während die Naturschützer Gebietssperrungen bevorzugen – angefangen in den „Natura 2000 – Gebieten vor der polnischen Küste haben wir auf die alternativen Möglichkeiten zum Schweinswalschutz, wie im Zuge der freiwilligen Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten in den Küstengewässern von Schleswig-Holstein erfolgreich praktiziert hingewiesen. Hier gilt es zu agieren, bevor man sich mit verfestigten Ideen zu Gebietssperrungen in der Ostsee und hier bei uns im Rahmen von Nationalparkideen auseinandersetzen muss. Es herrschte Einigkeit bei den Vorstandsmitgliedern, dass besonders die Kollegen aus Dänemark, Schweden und Polen unverzüglich in dieser Richtung aktiv werden müssen.
Die Argumentation der Naturschützer, durchsichtig?
Angeblich vorhandene Bedenken zum Einsatz von Elektronik von militärischer Seite versuchen wir gerade zu verifizieren. Nach jetzigem Kenntnisstand kommen diese anscheinend vorwiegend aus Schweden. Möglicherweise beruhen diese Bedenken aber auch darauf, dass immer noch der Einsatz der Technik von gestern „PINGER“ im Gespräch ist, obwohl die modernen PAL-Geräte eine völlig andere Signal Charakteristik haben. Interessanterweise propagiert der Naturschutz neuerdings PINGER als einzig wirksame Technik, obwohl man diese Geräte noch vor kurzem vehement abgelehnt hat, weil diese Geräte die Tiere angeblich aus ihrem Habitat vertreiben. Da das Militär diese Geräte ablehnt kann man sie nun nicht einsetzen und schon ist man aus dem Schneider. PAL dagegen soll angeblich trotz Test von neutraler Stelle nicht wirksam sein. Also läuft alles auf Gebietssperrungen heraus, die man ja von Anfang an wollte.
Mit Frau Kirchner wurde verabredet die militärischen Bedenken, falls vorhanden herauszufinden, (hierzu arbeiten wir mit der Herstellerfirma eng zusammen) um dann erneut in Brüssel vorzutragen. Ziel ist dabei analog zur freiwilligen Vereinbarung in Schleswig-Holstein auch für andere Teile der Ostsee eine praktizierbare Lösung zu finden mit der die Natur leben und die Fischerei überleben kann.
21. März 2023: Vorstellung des Projektes "Nationalpark Ostsee" in Kiel löst Bedenken aus.
Das Projekt muß ein Überleben der Fischerei sichern und der Naturschutz muß damit leben können.
Schon der Einstieg in die Diskussion, obwohl als ergebnisoffen deklariert, lässt nichts Gutes erwarten.
Die gestern begonnene Vorstellung/Konsultation zu diesem Vorhaben des Umweltministers Tobias Goldschmidt in Kiel gibt zu denken.
Bevor sich Vorschläge verfestigen, die danach erfahrungsgemäß nur sehr schwer wieder zu beseitigen sind, gilt es rechtzeitig zu intervenieren, um irreparable Schäden für wirtschaftliche Tätigkeiten zu verhindern. Schon der Ansatz der vorgestellten Vorträge am 21.3. 2023 in Kiel, dass wir praktisch hinsichtlich des Naturschutzes in den vorhandenen Schutzgebieten bei null anfangen, „weil in diesen bereits zahlreich ausgewiesenen Schutzgebieten im Rahmen des „Natura 2000“ Programmes nach Meinung der Umweltverbände bisher zum Schutz der Natur nichts passiert sei“, entspricht nicht den Tatsachen. Zumindest aus Sicht der Fischerei ist das Gegenteil der Fall. Im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten hat die gewerbliche Fischerei z.B. freiwillig die Netzlängen der Stellnetze vom 1. Juli bis zum 31. August um 50% reduziert und meidet die mit aktiver Unterstützung der Fischerei festgestellten Gebiete mit Ansammlungen von tauchenden Meeresenten vom 16. November bis zum 1. März mit großem Erfolg.
Weiterhin ist die Erprobung von alternativen Fanggeräten und die Beteiligung an Monitoring Projekten Teil der Vereinbarung geworden. Ein Vorgehen, wie in diesem Fall miteinander und nicht gegeneinander hat zu einem Übereinkommen geführt, mit dem die Nutzer überleben und die Schützer leben können. Das hat zu einer hohen Akzeptanz und tätiger Mitarbeit der Fischerei geführt. Im Rahmen von Arbeitssitzungen mit dem Ostsee Info-Center als Beratungs und Kontrollorgan wird in einem offenen und konstruktiven Dialog fortlaufend an einer Optimierung der Maßnahmen innerhalb der freiwilligen Vereinbarung erfolgreich weitergearbeitet. Für über diese freiwilligen Schutzmaßnahmen hinausgehende Einschränkungen im Rahmen eines Nationalparkes (inkl. Nationalparkgesetz) sehen wir zumindest für die Kleinfischerei mit passiven Fanggeräten keinen Handlungsbedarf.
Vor dem Hintergrund der zur Zeit im Gewerbe herrschenden Schwierigkeiten in der Dorsch und Heringsfischerei, sind weitere Einschränkungen der gewerblichen Tätigkeit nicht verkraftbar. Die Betriebe stehen schon jetzt finanziell mit dem Rücken zur Wand. Die Zeit läuft uns gerade davon. Wenn nicht bald eine Verbesserung der Situation eintritt, bedeutet dies, trotz aller Maßnahmen der Diversifizierung von Einkommen, das Ende für diese Kleinbetriebe der touristischen Attraktion in unseren Häfen. Denn für die Klein und Küstenfischerei käme das praktisch einem Berufsverbot gleich. Auch Fisch vom Kutter hätte sich damit erledigt und die kleinen „romantischen“ Häfen mit den kleinen Kuttern und den roten Fähnchen an Deck werden schnell verschwunden sein.
Wir erwarten von der Politik eine ausgewogene, praktikable Vorgehensweise bei einem vielleicht nötigen Lösungsansatz zwischen Naturschutz und Gewerbe, der aus unserer Sicht jenseits von Nationalpark- Ideen zu finden ist, zumal bisher der Erfolg für den Naturschutz von bereits vorhandenen Nullnutzungszonen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, nicht nachgewiesen werden konnte.
März 2023: Minister Schwarz besucht die Jahreshauptversammlung des Fischereischutzverbandes in Eckernförde
Minister Schwarz besucht die Jahreshauptversammlung des Fischereischutzverbandes am 11.3.2023 beim Ostsee Info-Center in Eckernförde
Kurzbericht über die Jahreshauptversammlung des Fischereischutzverbandes im Jahr 2023.
Am 11.3.2023 fand die Jahreshauptversammlung des Fischereischutzverbandes Schleswig-Holstein im Ostsee Info-Center in Eckernförde statt. Wir bedanken uns beim Ostsee Info- Center für die Unterstützung bei der Durchführung dieser Veranstaltung.
Zusammenfassung des Vortrages des ersten Vorsitzenden im öffentlichen Teil der Jahreshauptversammlung des Fischereischutzverbandes Schleswig-Holstein beim Ostsee Info-Center in Eckernförde vor den anwesenden Gästen:
- Herrn Werner Schwarz Minister für ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz,
- Herrn Manfred Uekermann MdL und fischereipolitischer Sprecher der CDU,
- Herrn Martin Momme MELLVE,
- Frau Katja Hockun DUH und
- Frau Heike Schwermer Uni Kiel
Stürmische Zeiten für die Fischerei!
Die erzielbaren Fänge decken nicht einmal die Unkosten.
Seit zehn Jahren fordern wir ohne Erfolg Entlastungen auf der Kostenseite.
Die Prognosen für die Fischbeständen sind vage.
Wo soll der Weg hingehen?
Wann werden beim Management der Fischbestände endlich alle Einflüsse neben der Fischerei berücksichtigt?
Auch Kormoran und Seehund gehören dazu. Denn hier gibt es starke Einflüsse!
Ausgleichszahlungen lösen das Problem nicht.
Was bleibt für die Kleinfischerei übrig, nachdem jetzt noch der Aalfang weiter beschnitten wird?
Generell läuft uns die Zeit davon, wenn nicht rasch gehandelt wird!
Traditionen und über Jahre erlangtes Wissen drohen verloren zu gehen.
Deshalb unsere klaren Forderungen:
- Neutrale Lagebeurteilung.
- Ursachenermittlung /Fehleranalyse.
- Beseitigung von Munitionsaltlasten im Meer.
- Zielgerichtete Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit für die Förderung, sowie des nachhaltigen Ansatzes, besonders bei der Quotenverteilung.
- Umsetzung des Art. 17 der Grundverordnung.
- Prädatorenmanagement endlich beginnen.
- Dauersubventionierung beenden.
- Spaltung der Fischerei durch Ungleichbehandlung beenden.
- Diversifizierung weiter unterstützen.
- Restriktionen nach dem Verursacherprinzip vornehmen.
- Entlastungen der Betriebe auf der Kostenseite.
Die Politik auf allen Ebenen muss Farbe bekennen, wie es mit der Fischerei weitergehen soll, sonst ist die angestrebte Gewinnung von Nachwuchs für die Fischerei reine Utopie.
Die Grußworte der Gäste im Anschluss an den Vortrag des ersten Vorsitzenden ließen die Annahme zu, dass die in ihrer Klarheit dargestellten Probleme Eindruck hinterlassen haben, der sich in Unterstützung für die Kleinfischerei umsetzen kann.
Wolfgang Albrecht, erster Vorsitzender
Minister Werner Schwarz trifft sich mit der gewerblichen Fischerei
Minister Werner Schwarz trifft sich mit der gewerblichen Fischerei
Die Fischereivertreter treffen sich auf Einladung des Ministers für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz in Eckernförde zum Austausch zur Lage der Ostseefischerei im Vorfeld der Unterzeichnung der Verlängerung der „Freiwilligen Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten“.
Mit den Vorstandsmitgliedern des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein und des Fischereischutzverbandes Schleswig-Holstein sowie zahlreich erschienenen Ostsee Fischern tauschte sich der Minister in einem informativen Gespräch über die Lage der Ostseefischerei aus.
Dabei wurde dem Minister ein erster Eindruck von den zur Zeit vorherrschenden dringlichsten Problemen der gewerblichen Fischerei vermittelt.
Die Gesprächsteilnehmer waren sich einerseits mehrheitlich einig, dass man sich dem gerade laufenden Strukturwandel in der Fischerei nicht erfolgreich entgegenstellen kann- andererseits zum Erhalt der noch vorhandenen Betriebe dringender Handlungsbedarf besteht. Hierzu wurde von Minister Schwarz eine Zusammenarbeit der Norddeutschen Küstenländer für die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts vorgeschlagen, um auf Bundes und EU-Ebene bei der nötigen Umsetzung mehr Einfluss zu erreichen. Der Minister sicherte der Fischerei zu in einem engen Dialog zu bleiben.
Anschließend wurde die freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten bis zum Jahr 2026 verlängert, und von den Beteiligten unterzeichnet, um die bisherige erfolgreiche Arbeit zum Erhalt der Meeresumwelt und der gewerblichen Fischerei fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
Jahreshauptversammlung des Fischereischutzverbandes 2022
Jahreshauptversammlung des Fischereischutzverbandes am 14.5.2022 in Flensburg-Fahrensodde mit Gästen aus Verwaltung und Wissenschaft (Kurzbericht)
Der öffentliche Teil der Veranstaltung stand unter dem Motto „Farbe bekennen“:
Wie sieht die Zukunft der Fischerei in Schleswig-Holstein aus?
Hierzu stellte der erste Vorsitzende des Fischereischutzverbandes in seiner Rede folgenden Defizite in der Bewältigung der Krise in der gewerblichen Fischerei fest:
- Einseitige Ausrichtung der Förderung am Fangausfall (Quotenanteile)
Dadurch bleibt die Kostenseite für die Betriebe wie z.B. Hafengebühren, Gebühren für Sicherheitszeugnisse und die Abnahmegebühren für die Fischereifahrzeuge durch die BG Verkehr unberücksichtigt , obwohl diese gerade für die kleinen Fahrzeuge der Küstenfischerei im Verhältnis zum erzielbaren Betriebsergebnis aufgrund geringer Quotenanteile eine besondere Belastung darstellen. - Förderrichtlinien des Landes benachteiligen Kleinfahrzeuge
Leider sind immer noch alle Fahrzeuge unter acht Metern Länge über alles und der Nebenerwerb von jeglicher Förderung ausgeschlossen. Da hilft es uns wenig, wenn die Bedeutung der Kleinfischerei von der Landesregierung laufend als groß und wichtig benannt wird. Gerade der Nebenerwerb stellt hier schon heute die Mehrheit der Fahrzeuge, die als „die“ Attraktion in den Häfen Schleswig-Holsteins anerkannt sind – und das für den Staat zum Nulltarif. Wenn wie jetzt allerdings die Betriebskosten höher sind als die erzielbaren Einnahmen - das heißt, wenn man noch Geld mitbringen muss um fischen zu können, dann kommt auch der größte Idealist auf die Idee ob es nicht angezeigt ist den Betrieb zum Beispiel vor der nächsten Abnahme durch die BG Verkehr aufzugeben. - Wirtschaftlicher Einsatz der Flotte geht von falschen Voraussetzungen aus
Da die Subventionierung in die Betriebsergebnisse eingerechnet wird entsteht ein schiefes Bild der wirklichen wirtschaftlichen Verhältnisse. - Fehlende Perspektiven
In dieser Hinsicht haben die drei bisher stattgefundenen runden Tische auf der Landes und Bundesebene kurzfristig unklare und einseitige, langfristig keine Perspektiven eröffnet. Will man nach einer hoffentlich bald überstandenen Dorschkrise so weitermachen wie zuvor? Mit Vollgas in die nächste Krise? Keiner weiß es, weil bisher eine Strategie für die Zukunft nicht erkennbar ist.
Die Forderungen des Fischereischutzverbandes
- Entlastung der Betriebe auf der Kostenseite
- Management der Prädatoren (Kormoran und Seehund)
- Untersuchung des Einflusses von Parasiten auf die Reproduktionsfähigkeit des Dorsches
- Sicherung der Fanggründe für die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräten auch in Schutzgebieten
- Wirtschaftlicher Einsatz der Flotte
Eben ganz einfach Farbe bekennen, sonst stirbt die Fischerei bevor man sich zu Entscheidungen durchgerungen hat!
Erneute Dorschkrise in der Ostsee!
Erneute Dorschkrise in der Ostsee!
Erneute Dorschkrise in der Ostsee! Überraschend? Eher nicht! Resultat: kaum Fangmöglichkeiten für Dorsch in der Ostsee für das Jahr 2022. Eine Umfassende Lageanalyse tut not. Man sollte sich das ganze Bild machen, neben der Fischerei alle Prädatoren in die Lagebeurteilung einbeziehen, als Voraussetzung für einen ausgewogenen, tragfähigen Lösungsansatz.
Das war bisher nicht der Fall! Deshalb waren die bisherigen Maßnahmen, wie die aktuelle Bestandssituation erneut deutlich zeigt, nicht zielführend-und sind daher verbesserungswürdig. Leider war man bis heute nicht in der Lage, die Vorschläge aus der Wissenschaft und der Kleinfischerei, jährliche Laichschonzeiten für den Dorsch in der Ostsee als wichtigen Bestandteil des Bestandsschutzes aufzugreifen, diese fest zu etablieren - und auch durchzuhalten, um die Befischung der Laichkonzentrationen des Dorsches durch die halbindustrielle Schleppnetzfischerei auf Großkuttern mit hohen Beifangraten von untermaßigen Dorschen als Hauptgrund für den Bestandsrückgang, zu verhindern.
Anlässlich der fast gleichen Krisensituation im Jahr 2015, die zur Einführung einer Laichschonzeit für den Dorsch in der Ostsee geführt hatte, wurde auf Betreiben der Fischindustrie und den Lobbyisten der halbindustriellen Schlepnetzfischerei nach dem Auftreten eines einzigen starken Nachwuchsjahrganges 2016, schon 2019 als dieser Jahrgang für die Fischerei interessant wurde, diese Laichschonzeit gestrichen. Man fand sie als Notmaßnahme im Monat Mai wieder – als Grundlage für die Auszahlung von Subventionen. Da die Laichtätigkeit der Dorsche in der westlichen Ostsee dann schon lange beendet ist, mit wenig Erfolg für die Bestandserhaltung. Seit 2016 hat es beim Ostseedorsch keinen nennenswerten Nachwuchsjahrgang gegeben, was uns geradewegs in die jetzt herrschende Krisensituation geführt hat.
Weil man nicht in der Lage war den einzig vorhandenen Jahrgang 2016 so zu managen, dass eine vorzeitige Ausfischung verhindert wird, wird die gewerbliche Fischerei im nächsten Jahr praktisch zum Erliegen kommen. Schon jetzt werden im Handel Verbraucherpreise von € 30,90 für ein Kilo Dorschfilet aufgerufen. Man muss kein Prophet sein, um einen Zusammenbruch der Versorgung mit fangfrischem Dorsch des örtlichen Marktes vorherzusagen. Bei einem besseren vorausschauenden Management hätte dies verhindert werden können.
Die Hauptlast dieser Misere trägt die Kleinfischerei, die nicht in andere Fanggründe ausweichen kann - und der Verbraucher, der die horrenden Preise bezahlen darf. Insgesamt eine suboptimale Leistung der Staatsmacht, deren Maßnahmen zwar gut gemeint, arbeitsaufwendig aber eben nicht zielführend waren. Die Zeiten: „Höher, schneller, weiter“ sind vorbei. Kurzfristige Gewinnmaximierung durch Massenfänge in industriellem Maßstab kann die Natur nicht reproduzieren. Ein Paradigmenwechsel zum „Klasse nicht Masse“ Prinzip ist so schnell wie möglich zu vollziehen, damit die gewerbliche Fischerei eine gesicherte Zukunft ohne ständig wiederkehrende Krisensituationen hat.
Politik trifft Praxis
Politik trifft Praxis
Am 5. August besuchte der Europa Abgeordnete Niclas Herbst eine Abordnung des Fischereischutzverbandes in Neustadt in den Räumen des Neustädter Fischeramtes von 1474, um sich über die in der Fischerei herrschenden Probleme zu informieren.
Der Auslöser des Besuches war ein Presseartikel des Baltic Seal and Cormorant Transnational Cooperation project, gegründet 2017 von 14 FLAGs aus den Ostseeanrainerstaaten Finnland, Schweden, Estland und Deutschland, der sich mit dem Problem der Verbreitung von Parasiten durch Seehunde und den damit zusammenhängenden negativen Auswirkungen auf die Fischerei mit passiven Fanggeräten und den Dorschbestand in der mittleren Ostsee auseinandersetzt. Da die gleichen Probleme auch hier zunehmen hatte der Fischereischutzverband Schleswig-Holstein dies zum Anlass genommen den in Schleswig-Holstein zuständigen Minister Herrn Jan Philipp Albrecht nach seiner Sichtweise zu diesem Problem zu fragen und um die Erforschung möglicher Zusammenhänge wie:
- Parasitenverbreitung durch die Ausscheidungen der Seehunde
- Eintrag in die Nahrungskette des Dorsches
- Lebererkrankungen des Dorsches durch Leberwürmer
- Magersucht
und wahrscheinliche Auswirkungen auf die Reproduktionsfähigkeit des Dorschbestandes nachgesucht.
Natürlich war dies nur der Aufhänger für die Abordnung Fischereischutzverbandes Herrn Herbst auch die anderen aktuellen Problemfelder in der Fischerei als da sind:
Gemeinsame Fischereipolitik:
- Verlängerung der Dorschschonzeit im Untergebiet 22 der Ostsee um den Monat Januar als Ersatz für die „Sofortmaßnahme zum Schutz des Dorschbestandes“ die nur für deutsche Fahrzeuge gilt und zur Verhinderung der Verlagerung des Fangaufwandes durch andere MS in dies Gebiet, wodurch der beabsichtigte Schutzzweck konterkariert wurde. Die Schonzeit muss jegliche aktive Fischerei, auch auf andere Fischarten, wegen der Störwirkung der Laichaktivität des Dorsches, ausschließen.
- Technische Maßnahmen an den Fanggeräten der aktiven Fischerei zur Verbesserung der Selektivität (Verringerung der Beifänge) mit dem Ziel mittelfristig das bisher nur mangelhaft durchgesetzte und schlecht zu kontrollierende Anlandegebot zu ersetzen.
- Umsetzung des Art. 17 der Grundverordnung
Novellierung der Kontrollverordnung:
- Elektronische Übermittlung von Fangdaten der Fahrzeuge unter 8m Länge aus Sicherheitsgründen erst nach dem Erreichen des Hafens.
- Zulassung des Kapitäns für das Wiegen der Fänge, wenn, wie vorgesehen keine zertifizierte Person verfügbar ist.
- Beibehaltung der Freimenge für den Verkauf an Endverbraucher von 30 kg zur Stärkung der Selbstvermarkter.
Natura 2000:
- Auf EU Ebene Einführung von elektronischen Warngeräten in der Stellnetzfischerei PAL oder gleichwertig, durch Anschub Finanzierung, wo noch nicht vorhanden, zur Verminderung der Beifänge von Schweinswalen als mildere Maßnahme zum Ersatz für Gebietssperrungen und damit Sicherung des Fortbestandes der Kleinfischerei mit passiven Fanggeräten in allen MS.
- Verringerung des Kormoranbestandes durch die Vorgabe gleicher Zielwerte des Bestandes in allen Mitgliedsstaaten und Managementmaßnahmen EU weit.
- Erforschung der Auswirkungen des Parasitenbefalls beim Dorsch, ausgelöst durch die Ausscheidungen der Seehunde und Eintrag in die Nahrungskette bei Fischen. Schwerpunkt: Einflüsse auf die Reproduktionsfähigkeit beim Dorsch.
Zum Punkt 3 des Themenkreises „gemeinsame Fischereipolitik, Umsetzung des Art. 17 der Grundverordnung“ gibt es nun eine erfreuliche Bewegung in Frankreich, die auch in allen Mitgliedsstaaten der EU für Bewegung sorgen sollte.
Französische Justiz entscheidet gegen Entscheidung über die Zuteilung der Quotenzuweisung von Rotem Thun
Französische Justiz entscheidet gegen Entscheidung über die Zuteilung der Quotenzuweisung von Rotem Thun (freie Übersetzung aus dem Englischen)
„Lang ersehnter Sieg vor Gericht für französische und europäische Kleinfischer.“
Port la Nouvelle, 29. Juli 2021
Nach einer scheinbar endlosen Wartezeit von mehr als vier Jahren hat die französische Justiz endlich zugunsten der Union der Kleinfischer aus der okzitanischen Region (Syndicat professionnel des pêcheurs petits métiers d'Occitanie (SPMO)) entschieden. Die SPMO und drei weitere Interessenträger¹ (CDPMEM du Var, Prud'homie de la Ciotat und Plate-forme de la petite pêche artisanale française) erhoben eine Sammelklage. Die LIFE-Plattform (Low Impact Fishers of Europe) unterstützte dieses Verfahren finanziell und moralisch, um sicherzustellen, dass die Anliegen anderer EU-Kleinfischer, die umweltschonende Fanggeräte einsetzen, auch berücksichtigt werden, die mit ähnlichen Schwierigkeiten beim Zugang zu Fischereirechten konfrontiert sind.Nach einer scheinbar endlosen Wartezeit von mehr als vier Jahren hat die französische Justiz endlich zugunsten der Union der Kleinfischer aus der okzitanischen Region (Syndicat professionnel des pêcheurs petits métiers d'Occitanie (SPMO)) entschieden. Die SPMO und drei weitere Interessenträger¹ (CDPMEM du Var, Prud'homie de la Ciotat und Plate-forme de la petite pêche artisanale française) erhoben eine Sammelklage. Die LIFE-Plattform (Low Impact Fishers of Europe) unterstützte dieses Verfahren finanziell und moralisch, um sicherzustellen, dass die Anliegen anderer EU-Kleinfischer, die umweltschonende Fanggeräte einsetzen, auch berücksichtigt werden, die mit ähnlichen Schwierigkeiten beim Zugang zu Fischereirechten konfrontiert sind.
Der Fall ist wichtig, weil das Urteil des Richters aus der Anhörung vor dem Verwaltungsgericht von Montpellier Auswirkungen darauf haben wird, wie Fangquoten nicht nur in Frankreich, sondern in der gesamten EU zugeteilt werden. Ein Schlüsselpunkt, den der Richter hervorhebt, ist, dass der Mechanismus zur Zuteilung von Quoten für Roten Thun nicht den erforderlichen europäischen Standards entspricht, weder transparent noch objektiv ist und Artikel 17 nicht angemessen berücksichtigt.
Die Aktion wurde von den kleinen Fischern mit umweltfreundlichen passiven Fangmethoden finanziert, um die Art und Weise, wie die nationale Quotenzuteilung in Frankreich erfolgt, in Frage zu stellen und durch ein gerechteres System zu ersetzen. Eine solche Regelung sollte eine breitere Quotenverteilung zugunsten der Kleinfischer gewährleisten, die den geringsten Fischereiaufwand betreiben, aber nur eine minimale Quotenzuteilung erhalten oder von der Quotenverteilung ganz ausgeschlossen sind. In der Vorverhandlung am 17. Juni 2021 hat der Gerichtsschreiber besonders starke und fundierte Ausführungen zugunsten der Kläger (der Kleinfischer) gemacht. Seine Analyse war die eindeutige Grundlage für die Entscheidung der Richter, die am 15. Juli 2021 die Aufhebung des Beschlusses von 2017 zur Zuteilung der Quote für Roten Thun bestätigten.
Was sind die Folgen dieses Urteils?
Erstens schafft sie eine beispiellose Rechtsprechung auf nationaler Ebene, mit der die Kleinfischerei mit umweltfreundlichen Fanggeräten Änderungen des Zuteilungsmechanismus für die Quote für Roten Thun begründen können. Die angenommenen Grundsätze könnten auch auf andere Zuteilungsmechanismen angewandt werden, die für verschiedene Arten im Rahmen der Quote gelten.
Zweitens stellt sie einen Präzedenzfall von erheblichem Interesse auf europäischer Ebene dar, da die Analyse des Gerichtshofs auf Bestimmungen des europäischen Rechts (Gemeinsame Fischereipolitik) beruht. Dies wird es anderen gewerblich tätigen Fischern in der EU ermöglichen, diese Entscheidung als Grundlage für Widersprüche in ähnlichen nationalen Situationen zu verwenden, in denen diese EU-Vorschriften nicht eingehalten werden.
Drittens liefert dieses Urteil eine materielle Analyse, die für die Auslegung und Anwendung des Europäischen Rechts durch Frankreich entscheidend ist. Zentrales Element der Richter ist die Nichtberücksichtigung von Artikel 17 der EU-Verordnung 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP). Dieser Artikel verpflichtet die Staaten, transparente und objektive Kriterien für die Zuweisung von Fangmöglichkeiten anzuwenden, die auch ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte, einschließen. Dem französischen Staat steht es zwar frei, seine eigene Zuteilungsmethode anzuwenden, er muss dies jedoch in Übereinstimmung mit den europäischen Standards tun. Im vorliegenden Fall stellte der Gerichtshof fest, dass das Umweltkriterium weder definiert noch in das Quotenzuteilungssystem für Roten Thun integriert wurde. Außerdem wurde festgestellt, dass die verwendete Methode nicht transparent und nicht objektiv sei, was die Nichtigkeitserklärung der angefochtenen Anordnung – d. h. die Ablehnung des Mechanismus zur Zuteilung der Quoten für Roten Thun – rechtfertige.
Viertens regt dieses Urteil dazu an, das französische Quotenverteilungssystem( und nicht nur das) auf breiter Front zu überdenken – für alle Arten. Der Gerichtshof erinnert daran, dass Frankreich seine eigenen Zuteilungskriterien zwar ungleich und nicht hierarchisch verwenden kann. Im Interesse der Fischerei und ihrer Teilnehmer darf dieser ungleiche Zuteilungsrahmen jedoch nicht unverhältnismäßig sein. Während der Anhörung wurde diesem Punkt von der Staatsanwaltschaft vorrangig Aufmerksamkeit geschenkt, die der Ansicht war, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die fast ausschließliche Verwendung des Kriteriums der Erfolgsbilanz bei der Verteilung der Quote (mehr als 90%) verletzt wurde. Die Analyse stützte sich insbesondere auf die Entwicklung der französischen Quote zwischen 2012 und 2017. Diese Feststellung sollte zu einer Neugewichtung des Systems führen, um alle Kriterien zu nutzen, um ein gerechteres Ergebnis zu erzielen.
Dieser historische Schritt markiert eine neue Möglichkeit für die Kleinfischerei, die sich nun mit den Einspruchsfristen gegen die Quotenverteilung von Blauflossen Tun auseinander setzen müssen. Dies muss in der Entscheidung gipfeln konkrete realistische und konstruktive Vorschläge zu formulieren. Alles hängt von dem Arrangement der Betroffenen ab, was erreicht werden kann. Einerseits ein faires Quotenverteilungssystem andererseits eine Zugang für neue Kleinfischereibetriebe möglich zu machen.
Weit entfernt und doch nah dran - denn die gleichen Probleme bei der Quotenverteilung haben wir auch hier in Deutschland. Es bleibt abzuwarten, ob sich ein Betroffener findet, der gegen die Quotenzuteilung unter Wahrung der Fristen Widerspruch einlegt und diese dann einer gerichtlichen Überprüfung zuführt. Der Verband wird dabei unterstützend tätig werden.
Warum kommt der Umweltschutz nicht weiter?
Warum kommt der Umweltschutz als wichtige Voraussetzung für die Zukunft der Fischerei nicht weiter?
Unstrittig - auch bei den Fischern, ist die Wichtigkeit einer gesunden Meeresumwelt als Voraussetzung für die Zukunft im Allgemeinen und einer gewerblichen Fischerei im Besonderen. Allerdings gehen die Meinungen über vorhandene Missstände und deren Verringerung schon innerhalb der Fischerei oft ziemlich weit auseinander. Die Suche nach Kompromissen und deren Umsetzung scheitert meistens an allzu kurzsichtigen Sichtweisen einiger Lobbyisten von beiden Seiten der Diskussion und verhindert damit die dringend notwendige Verbesserung der Lage z.B. bei der Bewirtschaftung von wichtigen Fischbeständen, wie Dorsch und Hering in der Ostsee. Daraus resultierende „Beratungen“ der politischen Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen vom Land über den Bund bis zur EU haben bisher eine durchgreifende Verbesserung nicht erreichen können, sondern eher eine Verbesserung der Situation verhindert.
Gleiches gilt in einem weitaus stärkeren Maße für die Akteure aus dem Umwelt- und Naturschutz. Hier verhindern Maximalforderungen für Naturschutzziele von unterschiedlichen mit viel Geld gesponserten NGOs regelmäßig eine dringend nötige Dialogbereitschaft mit dem Ziel tragfähige Kompromisse zu finden, die allen beteiligten Akteuren Luft zum Atmen lassen. Die gerade mit der Landesregierung begonnene Diskussion über die Ziele der neuen Biodiversitäts-Strategie wird zeigen, ob man hier zu Kompromissen bereit ist. Schon das Ungleichgewicht der an der Diskussion von der Regierung beteiligten „Akteure“ von 35 zu 4 aus der Fischerei, lässt die Erwartungen auf eine ausgewogene zielführende Diskussion schwinden.
Theorie aus der Wissenschaft und dem Naturschutz trifft auf Praxis, und man steht sich oft unversöhnlich gegenüber, anstatt sich zu ergänzen. Bei mit einem hohen finanziellen Aufwand erstellten Schutzkonzepten entsteht oft der Eindruck, dass diese „ergebnisorientiert“ entstanden sind nach dem Motto: „Die Tabelle ist für beabsichtigte Vorhaben maßgeschneidert“.
Hierzu ein Beispiel
Forderung:
Schutz von Schweinswalen in der Ostsee. Maximalforderung von der Naturschutzseite:
„Nullnutzungszonen für die Fischerei mit passiven Fanggeräten“.
Die Parteien stehen sich nun erwartungsgemäß ziemlich unversöhnlich gegenüber.
Dabei zeigt der dank des damals zuständigen praxisorientierten Ministers Dr. Robert Habeck aus Schleswig-Holstein im Jahre 2013 gefundene Lösungsansatz die „Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten“, dass durch einen Kompromiss für alle Seiten mehr zu erreichen ist, als durch ein starres Festhalten an Maximalforderungen, die dann hundertprozentig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang geführt hätte.
Man kann sich fragen, warum sich nicht andere Ostseeanrainerstaaten diesem Projekt angeschlossen haben. Neben einer Verringerung des Fangaufwandes in der Stellnetzfischerei wurde der Einsatz der elektronischen Warneinrichtung PAL (Porpoise Alert) in der Stellnetzfischerei zur Verminderung von unerwünschten Beifängen von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten etabliert. Diese Maßnahme wird von der EU begrüßt und war Gegenstand der Berichterstattung als „Story des Monats EU weit. Der Naturschutz steht sich aber selbst im Weg, weil er gegen die elektronischen Warneinrichtungen PAL mit einer veralteten Technik PINGER argumentiert, die die Tiere aus ihrem Habitat vertrieb, nur um die allseits favorisierten „Null Nutzungszonen“ innerhalb der Natura 2000 Gebiete in der Ostsee durchzusetzen. Als Ergebnis sehen - wir es passiert zunächst einmal jahrelang nichts, zum Nachteil des Walschutzes - und mit einem ungewissen Ausgang bei der Umsetzung der Maximalforderungen in der Zukunft.
Interessanterweise konnten Fragen aus der Fischerei nach einer Kosten-/Nutzen Analyse und Erfolgen in bereits bestehenden Null- Nutzungszonen in welche Richtung auch immer, von der Landesregierung bis heute nicht beantwortet werden. Anscheinend hat sich niemand mit einer Erfolgskontrolle für diese Gebiete befasst. Vor diesem Hintergrund neue Null-Nutzungszonen von 10 % Fläche der Natura 2000 Gebiete zu fordern erscheint aus Sicht der Fischerei voreilig und unangebracht. Es verwundert daher nicht, wenn solche Vorhaben auf wenig Zustimmung stoßen.
Wir fordern daher die Durchsetzung von Naturschutzzielen mit den für alle betroffenen Bürger mildesten Eingriffen vorzusehen. Nur dann wird sich eine breite Akzeptanz für eine Umsetzung bilden, als Voraussetzung für rasche Ergebnisse, die alle Seiten wünschen und akzeptieren können.