An alle im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertretenden Parteien.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten die Vorwahlzeit nutzen und mit Ihnen ins Gespräch kommen. Das immer wieder abgegebene Versprechen „der Fischerei helfen zu wollen“ reicht aus unserer Sicht für den Wähler nicht aus, um sich ein klares Bild zu machen. Wie die eine ,oder andere Partei mit den reichlich vorhandenen Problemen der Fischerei umgehen will und wie man sich Lösungsmöglichkeiten vorstellt, ist aus unserer Sicht ein entscheidendes Kriterium für die Wahlentscheidung.
Hierbei interessiert uns naturgemäß besonders, wie Sie sich die Zukunft der stillen Fischerei mit Netzen, Reusen und Langleinen im Spannungsfeld
und bei der Umsetzung der Vorgaben für die FFH und Vogelschutzgebiete in nationales Recht vorstellen.
Zur Präzisierung erlauben wir uns nachfolgend einige elementare Fragen aufzuwerfen in der Hoffnung auf möglichst klare Antworten. Gerne würden wir unseren Mitgliedern daraus folgend eine Empfehlung für eine Wahlentscheidung herausarbeiten, die natürlich letztendlich für jeden frei bleibt.
FFH und Vogelschutzgebiete
Die versprochene Beteiligung am Umsetzungsverfahren der festgelegten Schutzziele in nationales Recht wurde zwar versprochen, hat aber leider nicht stattgefunden. Gleichwohl steht die Umsetzung in diesem Jahr an. Somit drängt jetzt die Zeit. Der versprochene Status Quo zwischen Stellnetzfischerei und Vogelschutz wird neuerdings in Frage gestellt. Der Naturschutz, vor allem der selbsternannte, macht auf breiter Front mobil. Scheinneutrale Studien werden gern als wissenschaftliche Grundlagen für Restriktionen verkauft. Hochgerechnete Beifänge bei Seevögeln und Meeressäugern werden herangenommen um dringenden Handlungsbedarf suggerieren.
Fragen:
Aalbesatz
Über die aus der Fischereiabgabe im Rahmen der des Fischartenhilfsprogramms bereitgestellten Mittel hinaus, führt der Verband und arrangierte Mitglieder, weitere eigenfinanzierte Besatzmaßnahmen durch.
Fragen:
Kormoran
Die über die jetzigen Möglichkeiten hinausgehende Rückführung des Kormoranbestandes ist dringend erforderlich, weil der Naturschutz nicht an der Wasseroberfläche aufhören darf. Auch die Seefischerei leidet unter dem viel zu hohen Kormoranbestand, der einige Fischarten wie z. B. die Aalmutter schon bis an die Belastungsgrenze geführt hat. Auch im Dorschbestand wütet der schwarze Räuber! Durch Verbissschäden sind viele Fische nicht marktfähig. Eine EU weite Regelung ist überfällig, weil die Vögel an keiner Grenze halt machen
Fragen:
Letztens wurde eine Resolution der Fraktion der Linken eingebracht, wonach eine Reduzierung des Bestandes um 25% vorgenommen werden soll. Zugestimmt haben die CDU, FDP und zwei Abgeordnete der SPD, dagegen die Mehrheit der SPD und die Grünen.
Beteiligung der Akteure
Für eine ausgewogene Fischereipolitik ist aus unserer Sicht die Beteiligung der Akteure, sprich der entsprechenden Verbände unabdingbar. Dies kann nur erreicht werden, wenn man alle Verbände an Entscheidungsprozessen rechtzeitig und umfassend beteiligt. In dem vorhandenen Fachwissen liegt ein bisher zu wenig genutztes Potenzial zur Erarbeitung von ausgewogenen Zukunftsperspektiven. Ausgrenzung löst auf jeden Fall keine Probleme!
Fragen:
ökonomie
Unserer Meinung nach sind auf die Dauer nur Betriebe überlebensfähig, wenn sie weitestgehend ohne finanzielle staatliche Unterstützung auskommen. Nur dann wirtschaften sie nachhaltig. Andernfalls werden nur überkapazitäten künstlich am Leben erhalten. Von Fall zu Fall ist ein Ausweichen in den Nebenerwerb nötig, wenn das Betriebsergebnis Vollerwerb nicht mehr zulässt. Wir sind eigentlich stolz darauf durch rechtzeitige Betriebsanpassungen und Umstellung auf die Eigenvermarktung einen Weg gefunden zu haben, den ruinös niedrigen Erzeugerpreisen auszuweichen und subventionsfrei zu arbeiten.
Dem zuwider läuft allerdings mehr und mehr die Entwicklung der zunehmenden bürokratischen Belastung gerade auch bei der Eigenvermarktung. Wir werden von morgens bis abends durch teilweise unsinnige bürokratische Regularien bedrängt. Zu viel Zeit muss dafür aufgewendet werden, die für die Erledigung der eigentlichen Arbeit im Betrieb fehlt. Seefischereigesetz, Landesfischereigesetz ,Küstenfischereiordnung, HCCP Richtlinien, Hygieneverordnung, EU Kontrollverordnung füllen ganze Ordner. Aufgrund der in den meisten Vorschriften fehlenden Differenzierung erreicht man dadurch außer einer unnötigen Belastung des Betriebes in der Sache nichts. Wir haben mit Behörden zu tun, die einzeln zu nennen eine ganze Seite füllen würde. Beispielsweise WSA, BLE, SeeBG, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Zoll, Fischereiamt, Wasserschutzpolizei usw. Naturschutzgesetze, staatliche Naturschutzbehörden und vor allem selbst ernannte Naturschützer runden das Bild in negativer Hinsicht ab. Dies alles ist neben der eigentlichen Arbeit als Erwerbsfischer zusätzlich kaum noch zu bewältigen.
Andererseits erfüllen wir jedoch für das Land eine nicht zu unterschätzende wichtige Rolle, indem wir eigentlich die Identitätsträger für unser Land zwischen den Meeren darstellen, denn unsere Gäste erwarten Häfen mit aktiver Kleinfischerei, der Attraktion für den Tourismus.
Jeder Landwirt wird von oben bis unten mit Subventionen gefüttert. Ob das auf lange Sicht sinnvoll ist, dazu gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen. In der Binnenfischerei sind öKO Ausgleichszahlungen pro Hektar Seefläche im Gespräch.
Frage:
Wer möchte sich einbringen?? Ist die Presse interessiert??