Ausbildung

„Hilfestellung bei der Ausbildung“ als Vorbereitung zur Prüfung „Fischwirt“ im Rahmen des Seiteneinstieges nach § 45 BBG

Der Fischereischutzverband hat bereits über 25 Kandidaten über den Seiteneinstieg nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBG) für die Prüfung zum Fischwirt vorbereitet, so dass diese anschließend die Prüfung erfolgreich ablegen konnten. Weitere Ausbildungsgänge sind in Vorbereitung.

Ältere Betriebsinhaber sollten sich rechtzeitig mit dem Nachfolgeproblem auseinandersetzen, da zurückgegebene Fanglizenzen und Kapazitäten von BRZ und KW in der Regel dann auf alle Zeit verloren sind. Es ist durchaus fraglich, ob man überhaupt die Chance hat neu in die Fischereiflotte zu kommen. Wenn überhaupt dann nur mit erheblichem finanziellen und zeitlichen Aufwand. Der einfachere Weg ist, wenn noch nicht vorhanden, rechtzeitig einen Nachfolger zu suchen und diesen in den Ausbildungsgang einzubringen, damit der Betrieb nicht verloren geht.

Nur Mut!! Wir helfen gerne mit Rat und Tat.

Auskünfte hierzu erteilt der erste Vorsitzende oder unser Ausbildungsbeauftragter (siehe „Kontakt“).